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Aktualisiert zuletzt am 14. Februar 2022
1) Wohnung untervermieten: Welche Vorteile und Risiken gibt es?
Wenn du dich auf eine längere Reise begibst, stellt sich häufig die Frage, was derweil mit deiner Wohnung passieren soll.
Die meisten wählen eine von zwei Varianten: Sie ziehen aus und suchen sich bei duer Rückkehr eine neue Bleibe oder sie lassen die Wohnung während der Reise leer stehen und zahlen weiter fleißig Miete.
Aber es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Die Wohnung untervermieten. Ich selbst habe diese Variante gewählt, als ich meine 4-monatige Asienreise antrat.
Vorteile einer Untervermietung während der Reise
- Du verlierst deine heißgeliebte Wohnung nicht
- Die Möbel verbleiben in der Wohnung, weswegen du dir Umzug und die Suche nach Stauraum erspart
- Die Wohnung steht nicht leer
- Bei Arbeiten, die in der Wohnung anfallen (z.B. Wasserschaden) ist jemand greifbar
- Die Wohnung staubt nicht ein oder verschmutzt
- Wasserleitungen werden regelmäßig gespült
- Du hast Haustiere? Eventuell wird sich dein Untermieter während deiner Abwesenheit auch um diese kümmern können
- Relevante Finanzielle Vorteile
- Du hast keine sinnlosen Ausgaben während deiner Reise, weil du die Wohnung eh nicht nutzt
- Du musst gute Tarife bei deinem Strom- und Internetanbieter nicht aufgrund eines Auszuges kündigen
- Du kannst einen kleinen Aufschlag auf die Miete verlangen, mit dem du bereits weitere Anteile refinanzieren kannst (beispielsweise den Handyvertrag)
- Du sparst die Kosten für einen Auszug/Umzug
Nachteile und Risiken einer Untervermietung während der Reise
- Gegenstände oder Möbel können während der Zeit der Untermiete kaputt gehen
- Nicht jeder Mieter ist ein guter Mieter
- Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass du einen kleinen Messi oder partyfreudigen Student erwischt, der sich nicht gut um die Wohnung kümmert
- Auch ein Untermieter kann Mietzahlungen auslassen
- Eventuelles Unwohlsein im Bezug auf eure Privatsphäre: Ein Fremder nutzt euer Bett, euer Bad, euer Heim
- Einen Untermieter zu finden ist nicht in allen Städten gleichermaßen leicht
- große, auch von Studenten oder Geschäftsleuten frequentierte Städte, bieten natürlich mehr Möglichkeiten, einen Untermieter zu finden, als kleine Dörfer
Letztlich gelten die Nachteile und Risiken des Untervermietens für jedes Vermieten einer Immobilie. In diesem Fall bist du selbst eben in der Rolle des „Vermieters“, statt der Mieter zu sein.
Deshalb hast du auch rechtliche Verpflichtungen, solltest dich absichern und nicht blauäugig an die Wohnungsuntervermietung ran gehen.
Wenn du dich rechtlich absicherst, kannst du jedoch das Untervermieten deiner Wohnung wunderbar nutzen, um mehr Geld zum Reisen zu haben.
2) Wohnung untervermieten: Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Was gilt es also rechtlich zu beachten, wenn du deine Wohnung untervermieten willst?
Rechtliche Situation: Vermieter um Erlaubnis bitten
Wer nur einen Teil seiner Wohnung untervermietet und selbst in der Wohnung verbleibt, hat es in der Regel leichter.
Als Reisender jedoch wohnst du in der Zeit der Untervermietung selbst ja nicht in der Wohnung und vermietest den gesamten Wohnraum weiter. Das gilt rechtlich dann als „Zwischenmiete”.
In diesem Fall greift die Voraussetzung, dass dein Vermieter der Untervermietung ausdrücklich zustimmen muss. Selbst, wenn in deinem Mietvertrag ein grundsätzliches Recht zur Untervermietung gegeben ist, solltest du deinen Vermieter in jedem Einzelfall erneut um Erlaubnis fragen.
Du solltest diese unbedingt schriftlich festhalten, um die Erlaubnis auch im Streitfall belegen zu können. In den seltensten Fällen wird es dazu kommen – aber wenn doch, willst du ganz gewiss nicht der Leidtragende sein!
Natürlich sollte sich dein Untermieter an die in eurem eigenen Mietvertrag festgelegten Regeln halten. In eine Nichtraucherwohnung solltest du dir also keinen Raucher als Untermieter holen!
Dein Vermieter hat abgesehen davon kaum Möglichkeiten, die Untervermietung deiner Wohnung abzulehnen. Er kann dies nur, wenn die Wohnung dadurch überbelegt würde (beispielsweise mehrere Personen in einem Zimmer) oder wenn der Untermieter nachweislich unzumutbar wäre.
Rechtliche Situation: Untermieter-Vertrag aufsetzen
Nicht nur bei deinem Vermieter solltest du dich rechtlich und schriftlich absichern, sondern auch seitens deines zukünftigen Untermieters!
Beim Untervermieten der Wohnung ist es deshalb wichtig, einen sogenannten Untermieter-Vertrag aufzusetzen, den beide Parteien unterschreiben müssen.
Wie bei einem normalen Mietvertrag auch werden hier der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses, die Miethöhe, die Anzahl der Schlüssel, die Kaution und die Kündigungsfrist festgelegt. Zusätzlich solltest du auflisten, welche Möbel und Geräte du deinem Untermieter zur Nutzung überlässt.
Auch wichtig ist, im Untermieter-Vertrag zu klären, wer für Schäden in der Wohnung haftet, die während der Untermiete entstehen. In der Regel wirst das du als Hauptmieter sein.
Wenn du die Untermiete zeitlich begrenzt, muss unbedingt ein Grund für die zeitliche Begrenzung angegeben werden. Der kann sich bei einer langen Reise einfach darauf berufen, dass du die Räume nach deiner Rückkehr wieder selbst bewohnen möchtest.
Rechtliche Situation: Einkommenssteuer
Da du beim Untervermieten einer Wohnung sozusagen zum Vermieter wirst, musst du die Einnahmen aus der Untermiete in deiner Steuererklärung angeben.
Dies geschieht in der Anlage V unter dem Punkt „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“.
Dem gegenüber stellt du Ausgaben wie die selbstgezahlte Miete inkl. Nebenkosten, Strom- oder Heizkosten. Einen Teil der Möbel kannst du als Vermietung beweglicher Gegenstände ebenfalls von den Mieteinnahmen abziehen und separat abrechnen. Bis 256 € im Jahr muss diese separate Vermietung, die eure Einnahmen senkt, nicht versteuert werden.
Erst für den Gewinn (= Einnahmen – Ausgaben) fallen schließlich Steuern an. Für eine zeitlich begrenzte Zwischenmiete aber auch erst, sobald der Gewinn höher als 520 € im Jahr ist.
Wer noch dazu ein geringes Grundeinkommen unter 8.820 € / Jahr hat (beispielsweise als Student) ist ohnehin von Steuer befreit.
3) Wohnung untervermieten: Das solltet du außerdem regeln
Wer seine Wohnung untervermietet, sollte vor der Übergabe noch zwei weitere Punkte bedenken, damit in der Zeit der Abwesenheit auch nichts schief geht.
Zeit nehmen
Nimm dir genug Zeit, einen Untermieter zu suchen. Lass dir wenn möglich eine Kopie des Personalausweises persönlich übergeben und fordre eventuell eine Schufa-Auskunft ein. Wichtig ist, dass du dich selbst am Ende sicher mit dem Untermieter fühlst.
Den Untermieter erst zur Schlüsselübergabe persönlich kennenzulernen kann zu unangenehmen Überraschungen führen.
Deshalb solltest du die Untermiete nicht übereilt angehen.
Nachsendesauftrag
Damit deine Post während deiner Reise nicht in den Händen deines Untermieters landet, solltest du bei der Post einen Nachsendeauftrag für die Dauer der Reise erteilen.
Idealerweise wird deine private Post zu Angehörigen oder Freunden umgeleitet. Wenn du doch mal einen wichtigen Brief erwartest, können diese ihn entgegen nehmen und für dich öffnen.
Alternativ kannst du die Post auch bis zu deiner Rückkehr lagern lassen. Die Deutsche Post bietet wie andere Unternehmen mittlerweile sogar gegen Gebühr an, die eingehende Post digital zuzustellen.
Persönliches aus der Wohnung entfernen
Natürlich überlässt du deine Untermieter deine Möbel. Du könntest sogar Bücher oder einen Teil deiner Kleidung in der Wohnung lassen, solang dein Untermieter genug Raum für seine eigenen Sachen hat.
Meine Empfehlung jedoch lautet, in jedem Fall persönliche Gegenstände und Gegenstände von (auch persönlichem) Wert aus der Wohnung zu räumen! Dazu zählen Fotos, Dokumente, Computer, Schmuck, Kamera und vieles mehr.
Derlei Sachen gehören einfach nicht in fremde Hände!
4) Wohnung untervermieten: Wie gewinne ich durch das Untervermieten mehr Geld zum Reisen?
Wir haben nun einige Rahmenaspekte zum Wohnung Untervermieten durchgekaut. Jetzt kommt es zum wirklich interessanten Teil: Wie kann dir das Untervermieten der Wohnung mehr Geld zum Reisen bringen?
Mehr Geld zum Reisen: Weniger Ausgaben
Zuerst einmal: Solange deine Wohnung untervermietet ist, erhältst du deine eigene Miete durch den Untermieter zurück. Du senkt also deine monatlichen Ausgaben!
Das kann einen gewaltigen finanziellen Unterschied machen, wenn du eine längere Reise antrittst. Besonders, wenn diese Reise zwar länger ist, aber auch wieder nicht so lang, dass du zu Hause alles dafür aufgeben möchtest.
Beispiel ohne Untermieter:
Du willst zwischendurch einfach mal 2 Monate reisen. Du hast dafür Geld gespart. Bisher hast du eingerechnet, dass du monatlich 500 € für deine Wohnung zahlen müsst – du müsstest also 1000€ extra für die Wohnung zur Seite legen, ohne sie zu nutzen.
Vielleicht kündigt du dennoch den guten Internet- & Telefonvertrag für 15 € / Monat, um wenigstens etwas die Kosten zu reduzieren. Bei deiner Rückkehr findest du keinen gleichermaßen günstigen Vertag mehr. Du müsst einen neuen Vertrag abschließen, der dich in Zukunft jeden Monat 28 € kosten wird.
Beispiel mit Untermieter:
Du entscheidet dich dafür, deine Wohnung unterzuvermieten. Den Internet- & Telefonvertrag belässt du in der Wohnung, dein Untermieter überweist dir monatlich die 15€ dafür plus die 1000€ Miete für die 2 Monate.
Die 1000 €, die du dadurch eingespart hast, stehen dir nun zusätzlich für diese oder die nächste Reise zur Verfügung. Immerhin zahlt der Untermieter deine Miete für dich weiter.
Mehr Geld zum Reisen: Gewinn erzielen
Die zweite Variante, mit dem Untervermieten deiner Wohnung mehr Geld zum Reisen zu haben, ist, auf Gewinn zu zielen.
Wie das geht? Indem du die Miete für deinen Untermieter etwas höher setzt, als deine eigene Miete. Immerhin überlässt du dem Untermieter auch deine Möbel.
Hier gibt es letztlich keine Vorschriften oder Regeln, dein eigener Vermieter hat sich da auch nicht einzumischen. Der kann höchstens fordern, an den Einnahmen per sogenanntem „Untermieterzuschlag“ beteiligt zu werden. Das sollte natürlich vertraglich festgehalten werden und ist ein anderer Punkt.
Ansonsten kannst du für die Miete des Untermieter letztlich so viel aufrechnen, wie du willst. Es sollte aber realistisch und fair bleiben! Am besten bleibst du beim Aufschlag unter 20 % der ursprünglichen Warmmiete.
Beispiel:
Deine Warmmiete beträgt 500 €. Du vereinbarst mit deinem Untermieter eine Miethöhe von 580 €. Diese musst du weder begründen noch rechtfertigen.
Diese 80 € monatlichen Gewinns aus der Zwischenmiete musst du am Ende nur noch in deiner Einkommenssteuererklärung angeben und ggf. Steuern darauf zahlen. Ansonsten hast du dir damit ein zusätzliches Taschengeld verdient.
Vor allem bei einer Reise über mehrere Monate kann es sich lohnen, mit der Wohnung etwas Gewinn einzufahren. Dieses Geld (abzüglich der Steuern) kannst du natürlich gleich wieder in deine Reisekasse investieren.
Abschließende Worte
Weitere Artikel zur Untervermietung der Wohnung:
- Ein Experte gibt Tipps zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Untervermietung
Weiterführende Artikel:
- Alexandra von Levartworld hat bei kurzfristiger Planung leider abenteuerliche Erfahrungen mit dem Untermieter gemacht
- Bei E-Recht 24 gibt es Informationen zu den Sonderregelungen bei der Untervermietung über Plattformen wie AirBnb
- Auch Anja & Daniel von Geh mal reisen haben sich vor der Weltreise Gedanken zum Untervermieten der Wohnung gemacht
Ich möchte mein Haus untervermieten, da ich für meine Arbeit ein halbes Jahr im Ausland leben werde. In meiner Stadt ist es sehr schwierig, ein Zuhause zu finden, deshalb will ich meine Miete nicht aufgeben. Wenn ich es richtig verstehe, heißt es dann Zwischenmiete. Ich werde zuerst meinen Vermieter fragen, ob das erlaubt ist.
Ein ganz toller Artikel mit richtig guten Tipps. Ich kann mir gut vorstellen, dass das hier für den ein oder anderen eine große Hilfe ist, um vielleicht auch in Zukunft mehr Geld für seine Reisen zu haben.
Hallo Indra,
vielen Dank für die lieben Worte. Ich freue mich sehr, dass Du den Artikel hilfreich findest.
Beste Grüße,
Marie
Hallo 🙂
Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Wir stehen gerade auch bei der Frage, wieviel wir denn auf die normale Miete inkl. Strom, GEZ, Telefon/Internet noch zusätzlich für Möblierung etc draufschlagen können. Aber die eigentliche Frage ist da, wieviel da versteuert von wird? Ich hab da leider so null Ahnung von aber lohnt es sich dann noch wenn da so viel von abgeht? Sind das wie beim Gehalt in etwa 50% von dem, was vom Zwischenmieter mehr gezahlt wird? Ich bin gerade hoffnungslos überfordert, vielleicht kannst du mir ja ein wenig helfen, da wäre ich sehr dankbar für 🙂
Liebe Grüße,
Svenja
Hallo Svenja,
je nachdem, wie groß eure Wohnung ist, ob ihr alle Räumlichkeiten untervermieten wollt und wie wertvoll die Möbel sind, die drin bleiben, würde ich durchaus eine Abnutzungspauschale um die 50€/Monat aufrechnen. Das ist aber reine Auslegungssache und kann drunter oder drüber liegen ;-). Letztlich sind die Interessenten ja frei, die Wohnung nicht zur Untermiete zu nehmen, sollte ihnen die Miete zu hoch sein.
Wie hoch genau die Versteuerung liegt, kann ich nicht sagen. Wenn ihr durch die Untermiete mehr einnehmt, als ihr für die Wohnung (inklusive Nebenkosten) an Ausgaben habt, müsst ihr den überbleibenden Gewinn jedenfalls als Einnahme in der Steuererklärung angeben. Verlust macht ihr dadurch ja in jedem Fall nicht, also würde ich mir darum nicht zu viele Gedanken im Voraus machen :).
Liebe Grüße,
Marie